Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cannaflos – Gesellschaft für medizinisches Cannabis mbH

Version 1.1 – Stand: 04.08.2020

1. Allgemeines

1.1  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Cannaflos – Gesellschaft für medizinisches Cannabis mbH (nachfolgend „Cannaflos“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“). Cannaflos und Kunde werden nachfolgend einzeln als „Partei“ oder zusammen als die „Parteien“ bezeichnet.

1.2  Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn Cannaflos stimmt deren Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3  Diese AGB gelten auch für sämtliche künftige Geschäftsabschlüsse, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2. Kundenkonto

2.1  Bestellungen bei Cannaflos setzen die Einrichtung eines Kundenkontos voraus. Um ein Kundenkonto einzurichten, hat der Kunde folgende Daten per E-Mail, Fax oder bei der Online-Registrierung im Webshop an Cannaflos zu übermitteln:

(a)  Name/Firma und Anschrift des Kunden,

(b)  Telefon- und Fax-Nummer,

(c)  E-Mail-Adresse,

(d)  Kopien der gültigen Nachweise der Berechtigung zum Bezug der Produkte von Cannaflos insb. jene nach Ziff. 9.1 lit. (b) und (c),

(e)  ggf. weitere Rechnungsdaten

2.2  Nach erfolgreicher Prüfung der Angaben, insbesondere der eingereichten Berechtigungsnachweise, erhält der Kunde eine Bestätigung der Einrichtung seines Kundenkontos unter Angabe einer Kundennummer und vorläufiger Zugangsdaten per E-Mail oder Fax.

2.3  Cannaflos kann die hinterlegten Kontaktdaten des Kunden verwenden, um diesem per Telefon, Telefax oder E-Mail wichtige Informationen (z. B. Produktverfügbarkeit) oder Angebotsinformationen (z B. Sonderangebote) zukommen zu lassen. Dem kann der Kunde jederzeit durch einfache Erklärung widersprechen.

3. Preise, Bestellungen

3.1 Die Angebote von Cannaflos sind freibleibend. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise und Konditionen gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Die ausgewiesenen Preise gelten ab Lager und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2  Der Kunde bestellt bei Cannaflos schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder im Webshop unter Angabe seiner Kundennummer, des Produktes und der Bestellmenge.

3.3  Bestellungen gelten erst dann als seitens Cannaflos angenommen, wenn sie dem Kunden durch Übersendung einer Bestellbestätigung (schriftlich oder in Textform) oder durch Lieferung der bestellten Ware inklusive Rechnungslegung bestätigt wurden. Gleiches gilt für mündliche Vereinbarungen.

4. Lieferung

4.1  Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager. Der Gefahrübergang erfolgt bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft durch den Verkäufer, wenn der Versand aus Gründen nicht möglich ist, die in der Risikosphäre des Käufers liegen. Die zusätzlich anfallenden Kosten der weiteren Lagerung nach Gefahrübergang hat der Käufer zu tragen.

4.2  Die Auswahl der Versandart und Verpackung trifft Cannaflos nach pflichtgemäßem Ermessen. Dem Kunden steht es frei, eine Transportversicherung abzuschließen, deren Kosten er trägt.

4.3  Bestellungen die an Werktagen vor 14 Uhr eingehen, werden regelmäßig innerhalb der nächsten 24 Stunden, spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag ausgeliefert. Die Angabe von Lieferterminen und -fristen erfolgt grundsätzlich unverbindlich.

4.4 Ab einem Nettobestellwert von 200,00 Euro liefert Cannaflos innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fracht- und portofrei. Bei einem Nettobestellwert unter 200,00 Euro wird inländisch ein Versandkostenanteil von zzt. 9,90 Euro berechnet. Bei einer terminierten inländischen Lieferung berechnen wir bei einem Nettobestellwert unter 400,00 Euro einen Versandkostenanteil von zzt. 24,80€. Bei ausländischen Lieferungen wird der Versandkostenanteil individuell berechnet.

4.5  Erfolgt die Lieferung auf Sonderwunsch des Käufers auf einem bestimmten Versandweg, in einer bestimmten Verpackung oder zu einem bestimmten Termin, so werden dem Kunden etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

4.6  Cannaflos ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt, soweit diese im Interesse des Kunden und ihm zumutbar sind.

4.7  Cannaflos ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern Lieferungen dadurch unmöglich werden, dass Cannaflos von Vorlieferanten nicht und/oder nicht rechtzeitig beliefert wird, eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unzumutbarem oder unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre und Cannaflos die Unmöglichkeit und/oder verzögerte Lieferung nicht zu vertreten hat. Fälle höherer Gewalt – als solche gelten Vorkommnisse, die auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht vorgesehen und verhindert werden können – sowie Ereignisse wie Streik oder Aussperrungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.

4.8 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Cannaflos berechtigt, Lieferungen und Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten und/oder nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Frist zur Erfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Zahlungsbedingungen

5.1  Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, sind Rechnungen von Cannaflos sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.

5.2  Bei Vereinbarung von Bankeinzug (SEPA- Lastschriftverfahren) innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungserhalt, werden 4 % Skonto gewährt. Die Frist zur Vorabankündigung (Pre-Notification) der Lastschrift wird auf zwei (2) Werktage verkürzt. Etwaige Gebühren oder Entgelte im Zusammenhang mit dem Bankeinzug trägt der Kunde. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, trägt der Kunde, solange Cannaflos die Nichteinlösung bzw. Rückbuchung nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenen Nichteinlösung bzw. Rückbuchung entfällt der Anspruch auf Gewährung des Skontosatzes.

5.3  Ist kein Bankeinzug vereinbart, haben Zahlungen an Cannaflos ausschließlich per Banküberweisung auf das in der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Zahlungskonto zu erfolgen. Etwaige Gebühren oder Entgelte trägt der Kunde. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn Cannaflos der Rechnungsbetrag auf dem Zahlungskonto gutgeschrieben wurde.

5.4  Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

5.5  Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder wird dies durch den Kunden beantragt, so werden sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, denen bereits erfolgte Lieferungen oder Leistungen vonseiten Cannaflos zugrunde liegen, sofort fällig.

5.6  Der Kunde kann mit Forderungen aus dem gleichen Rechtsverhältnis nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn Cannaflos die Gegenforderung rechtsverbindlich anerkannt hat oder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde.

5.7  Der Kunde ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Cannaflos an Dritte abzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen und bis zur Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos bleiben alle Warenlieferungen im Eigentum von Cannaflos. Der Käufer ist zur Verfügung über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und unter Einhaltung der Vorgaben der Packungsbeilage und der Guten Vertriebspraxis berechtigt; Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Waren an Dritte sind unzulässig und Cannaflos gegenüber unwirksam.

6.2 Zur Sicherung der Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche gegenwärtige und künftige Forderungen aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte an Cannaflos ab. Cannaflos nimmt dieses Angebot zur forderungsabtretung an. Bei der Veräußerung von Produkten die unter Eigentumsvorbehalt stehen zusammen mit anderen Sachen ist die Forderungsabtretung auf den jeweils auf Cannaflos entfallenden anteiligen Betrag (zzgl. Mehrwertsteuer) beschränkt.

6.3 Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten oder berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden auftreten, ist Cannaflos berechtigt die gemäß Ziffer 6.2. abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet die noch vorhandenen Bestände bekannt zu geben und die Ware gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern. Sollten die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte noch nicht weiterveräußert, verarbeitet, vermischt oder vermengt sein, ist Cannaflos berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Verarbeitet der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, geht das Eigentum der entstandenen Halb- und Fertigerzeugnisse auf Cannaflos über. Der Käufer ist bis zur Veräußerung Verwahrer. Werden gelieferte Produkte mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, tritt der Kunde schon jetzt sein Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand an Cannaflos ab. Handelt der Käufer diesen Verpflichtungen zuwider, ist Cannaflos berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

7. Beanstandungen und Rücknahme

7.1 Beanstandungen finden nur bei einer schriftlichen Geltendmachung (auch per E-Mail oder Telefax) innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Der Lieferschein muss der Beanstandung beigefügt sein.

7.2 Die Erklärung des Kunden, dass eine Sache mit einem Mangel behaftet sei, berechtigt nicht automatisch zur Minderung oder zur Zurückbehaltung des Kaufpreises.

7.3  Bei Sachmängeln der gelieferten Produkte ist die Cannaflos nach eigener innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

7.4  Eine Rücknahme oder ein Umtausch festverkaufter Ware erfolgt nicht. Die Verwahrung trotzdem zurückgesandter Waren wird nur vorgenommen, wenn die Rücksendung vorher mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Cannaflos behält sich vor, unverlangt zurückgesandte Waren zu vernichten.

7.5  Mängelansprüche verjähren nach zwölf (12) Monaten ab Auslieferung, soweit die Lieferung mangelhafter Produkte keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.

8. Haftung

8.1  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Haftung von Cannaflos für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechte und Ansprüche, vertraglicher und außervertraglicher Art, wie folgt beschränkt:

8.2  Entsprechen den gesetzlichen Vorschriften haftet Cannaflos unbeschränkt

(a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Cannaflos, einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen, Organe und/oder gesetzlichen Vertreter beruhen,

(b)  bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cannaflos, einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen, Organe und/oder gesetzlichen Vertreter beruhen,

(c)  sofern Garantien übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen wurden sowie bei

(d)  Schadensersatzansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder dem Arzneimittelgesetz.

8.3  Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Cannaflos, einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen, Organe und/oder gesetzliche Vertreter, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.4  Im Übrigen ist die Haftung von Cannaflos ausgeschlossen.

9. Informations- und Mitwirkungspflichten

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, Cannaflos unverzüglich zu informieren bei

(a) Änderungen bei den im Rahmen der Registrierung hinterlegten Angaben ergeben;

(b) Erlöschen/Entzug der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gem. § 1 Abs. 1 ApoG bzw. der Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke gem. § 14 Abs. 1 ApoG und ggf. der behördlichen Genehmigung des Krankenhausversorgungsvertrages gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG

(c) Erlöschen/Entzug der Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln

9.2 Der Kunde ist weiter verpflichtet, Cannaflos unverzüglich zu informieren, wenn dieser Kenntnis erhält über

(a) unerwünschte oder unerwartete Ereignisse, Nebenwirkungen oder Erfahrungsberichte im Zusammung mit der Verwendung der von Cannaflos vertriebenen Produkte oder

(b) sonstige Vorfälle (Verfärbungen, Kennzeichnungsfehler, Produktmängel, etc.) bezüglich der Produkte von Cannaflos.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene bzw. mit seiner elektronischen Signatur versehene Empfangsbestätigung nach § 2 BtMBinHV spätestens an dem auf den Empfang der Betäubungsmittel folgenden Werktag an die Firma Paesel + Lorei GmbH & Co. KG, Nordring 11, 47495 Rheinberg, dem Logistikdienstleister von Cannaflos, zurückzusenden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort für Verpflichtungen von Cannaflos ist der Ort, von dem aus die Lieferung erfolgt.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zwischen Cannaflos und dem Kunden ist Köln. Cannaflos ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

10.3 Für Geschäftsbeziehungen zwischen Cananflos und dem Kunden wird die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Vorschriften sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für die Schließung von Vertragslücken. Demnach verpflichten sich die Parteien dergestalt auf eine Schließung der Vertragslücke hinzuwirken, dass für die fehlende Bestimmung eine dem Sinn und Zweck des Vertrages und die Interessen beider Parteien entsprechende Bestimmung gilt.

10.5 Änderungen und/oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.6 Daten des Kundens werden nur insoweit gespeichert, wie sie für die vertragliche Vereinbarung und ihre Abwicklung sowie aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten gespeichert werden müssen. Der Kunde kann jederzeit die Löschung der Daten verlangen, sofern diese Daten nicht zur Abwicklung noch schwebender Aufträge benötigt werden bzw. die Speicherung aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten für einen gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen erforderlich ist.