Verordnungshilfe und -beispiele
Cannabisblüten in unverändertem Zustand – Sonder-PZN: 06460694
Abrechnung von Cannabisblüten in unverändertem Zustand
(Blüten werden lediglich umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet)
Sonder-PZN: 06460694
Zusätzliche Hinweise:
- Bei Erstverordnung auf BtM-Rezept: Genehmigung der Krankenkasse erforderlich (Bearbeitung innerhalb von 3 bis max. 5 Wochen, bei Palliativpatient:innen innerhalb von 3 Tagen)
Tipp: Zur Retaxvermeidung ist eine Nachfrage bei der Krankenkasse empfehlenswert - Dosierung von Cannabis erfolgt patientenindividuell, die Einstellung erfolgt einschleichend; Dosen zur oralen Einnahme sind vielfach höher als die zur Inhalation; Anfangsdosis pro Tag bei Cannabisblüten liegt bei 0,05–0,1 g und kann bis zu Tagesdosen von 3,0 g gesteigert werden.
- Anwendung entweder als Inhalation per Verdampfer (Produktbeispiele: Volcano Medic® oder Mighty Medic®, derzeit noch nicht im Hilfsmittelverzeichnis, wird aber i.d.R. von den Krankenkassen getragen) oder als Tee.
- Mögliche Vorbereitung der Blüten in der Apotheke: mahlen und sieben & mit einer Dosierhilfe oder vorportioniert abgeben.
Cannabisblüten in Zubereitungen – Sonder-PZN: 06460665
Abrechnung von Cannabisblüten in Zubereitungen
Sonder-PZN: 06460665
Zusätzliche Hinweise:
- Bei Erstverordnung auf BtM-Rezept: Genehmigung der Krankenkasse erforderlich (Bearbeitung innerhalb von 3 bis max. 5 Wochen, bei Palliativpatient:innen innerhalb von 3 Tagen)
Tipp: Zur Retaxvermeidung ist eine Nachfrage bei der Krankenkasse empfehlenswert - Dosierung von Cannabis erfolgt patientenindividuell, die Einstellung erfolgt einschleichend; Dosen zur oralen Einnahme sind vielfach höher als die zur Inhalation; Anfangsdosis pro Tag bei Cannabisblüten liegt bei 0,05–0,1 g und kann bis zu Tagesdosen von 3,0 g gesteigert werden.
- Anwendung entweder als Inhalation per Verdampfer (Produktbeispiele: Volcano Medic® oder Mighty Medic®, derzeit noch nicht im Hilfsmittelverzeichnis, wird aber i.d.R. von den Krankenkassen getragen) oder als Tee.
- Mögliche Vorbereitung der Blüten in der Apotheke: mahlen und sieben & mit einer Dosierhilfe oder vorportioniert abgeben.
Cannabishaltige Stoffe im unveränderten Zustand – Sonder-PZN: 06460754
Abrechnung von cannabishaltigen Stoffen im unveränderten Zustand; gilt, wenn die Cannabinod-haltigen Stoffe lediglich umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet werden.
Sonder-PZN: 06460754
Zusätzliche Hinweise:
- Bei Erstverordnung auf BtM-Rezept: Genehmigung der Krankenkasse erforderlich (Bearbeitung innerhalb von 3 bis max. 5 Wochen, bei Palliativpatient:innen innerhalb von 3 Tagen)
Tipp: Zur Retaxvermeidung ist eine Nachfrage bei der Krankenkasse empfehlenswert
Cannabishaltige Stoffe oder Fertigarzneimitteln in Zubereitungen – Sonder-PZN: 06460748
Abrechnung von cannabishaltigen Stoffen oder Fertigarzneimitteln in Zubereitungen (z. B. Dronabinol-Kapsel/-Tropfen und Extrakte)
Sonder-PZN: 06460748
Zusätzliche Hinweise:
- Bei Erstverordnung auf BtM-Rezept: Genehmigung der Krankenkasse erforderlich (Bearbeitung innerhalb von 3 bis max. 5 Wochen, bei Palliativpatient:innen innerhalb von 3 Tagen)
Tipp: Zur Retaxvermeidung ist eine Nachfrage bei der Krankenkasse empfehlenswert