Praxishilfen

Rechtliche Grundlagen

Wann und welchen Patient:innen können Cannabisarzneimittel verschrieben werden?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, für welche Indikationen Cannabisarzneimittel verschrieben werden können. Eine Kostenübernahme ist allerdings nur in manchen Fällen möglich (siehe unten). Erfüllt ein/e Patient:in nicht die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme, oder wird der Antrag zur Kostenübernahme endgültig abgelehnt, besteht die Möglichkeit, dass der/die Patient:in die Kosten selber trägt. Hierfür wird von dem/der verordneten Arzt/Ärztin ein Privatrezept ausgestellt. Die Verschreibung von Cannabinoiden erfolgt generell durch ein Rezept nach BtMVV (Ausnahme: Cannabidiol (CBD)).

Wann hat der/die Patient:in ein recht auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Seit 2017 durch das Gesetz “Cannabis als Medizin” eingeführt, regelt § 31 Abs. 6 SGB V welche Patient:innen ein Recht auf eine Kostenübernahme für cannabinoidbasierte Arzneimittel haben. Es müssen drei Bedingungen kumulativ erfüllt sein

1. Es muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen

  • Die Krankheit ist lebensbedrohlich oder beeinträchtigt die Lebensqualität des/r Patient:in dauerhaft (1)
  • Chronisch und schwerwiegend: Krankheit wurde wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal behandelt plus:
    • Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 nach dem SGB XI

oder

  • Grad der Behinderung (GdB) oder ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60%

oder

  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. (2)

2. Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung steht nicht zur Verfügung bzw. kann nicht zur Anwendung kommen.

3. Es gibt eine “nicht ganz entfernt” liegende Aussicht auf positive Wirkung.

Bei Privatpatient:innen besteht grundlegend kein Genehmigungsvorbehalt gegenüber einer Therapie mit medizinischem Cannabis. Die Kosten der Therapie werden prinzipiell entsprechend der Musterbedingung der PKV (MB/KK 2009) bei medizinischer Notwendigkeit übernommen. Es handelt sich aber bei der Entscheidung über die Kostenübernahme auch bei der PKV um eine Einzelfallentscheidung und ist abhängig von Tarif und Eignung der Behandlungsmethode.

Ablauf der Verordnung

Hat der Patient nach den oben beschriebenen Kriterien ein Recht auf eine Kostenübernahme der Cannabinoidtherapie durch die Krankenkasse, finden folgende vier Schritte zur Verordnung statt.

Schritt 1: Antragsformular bei der Krankenkasse anfragen

Schritt 2: Antragstellung bei der Krankenkasse

Ein ausführlicher Antrag auf Kostenübernahme ist notwendig bei:

  1. Erstmaliger Verordnung (außer auf Privatrezept)
  2. Ambulanter Weiterführung einer stationär initiierten Cannabistherapie
  3. Wechsel der Krankenkasse
  4. Neuer Therapieform (z.B. Cannabisblüten statt/zusätzlich zu Cannabisextrakten)

Ein ausführlicher Antrag ist nicht notwendig bei:

  1. Einem Wechsel zwischen Blütensorten oder zwischen Cannabisextrakten
  2. Wechsel von Dronabinol auf Cannabisextrakt
  3. Anpassung der Dosierung

Der Antrag:

  1. Ärztliche Stellungnahme
    • Zum Beispiel auf Basis des ärztlichen Fragebogens des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDK) 
    • Einbeziehung aussagekräftiger Fachliteratur erhöht die Chancen der Genehmigung. Zu unseren Literaturlisten.
  2. Stellungnahme des/r Patient:in (Der Antrag bei der Krankenversicherung ist durch den/die Patient:in zu stellen)

Schritt 3: Genehmigung

Folgende Fristen gelten für die Prüfung des Antrags seitens der GKV

  • 3 Tage: bei spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung oder Ambulanter Weiterführung einer stationär begonnenen Therapie
  • 3 Wochen: im Regelfall
  • 5 Wochen: Die GKV kann zur Prüfung & Bewertung der sozialmedizinischen Voraussetzungen nach §275 SGB V, z.B. bei Auffälligkeiten in dem gestellten Antrag, den MDK einbinden.

Nach erfolgter Kostenübernahme ist diese nicht zeitlich begrenzt.

Der Antrag auf Kostenübernahme ist nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung kann der/die Patient:in innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der GKV einreichen. Hierfür sollte eine erneute ärztliche Stellungnahme beigefügt werden, welche die Ablehnungsgründe diskutiert. Bei Ablehnung nach Widerspruch kann der/die  Patient:in Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Schritt 4: Ausfüllen des BtM-Rezepts

Nach erteilter Genehmigung der Kostenübernahme ist das Rezept auszufüllen. Dieses ist nach Ausstellung 7 Werktage gültig.

Hilfen zur praktischen Verordnung

Hilfen zur Dosierung

Generell wird die Dosierung von Cannabinoidarzneimitteln als patientenindividuell beschrieben (3). Aus Literaturreviews und Praxisleitlinien verschiedener internationaler Expert:innen lassen sich darüber hinaus einige Muster zur Dosierung ableiten:

Dosis

Mit einer niedrigen Dosis beginnen,
ca. 2,5-6,25 mg THC/Tag (3)

Steigerung

Langsam auftirieren bis zum Therapieerfolg,
alle 2-3 Tage +10 mg CBD (4),
alle 2-7 Tage +2,5-6,25 mg THC (3)

Dosierung

1-3 Dosen pro Tag (3,4,5)

Ältere Patienten

Bei älteren Patient:innen wird die nächtliche Einnahme empfohlen (3)

Nebenwirkungen

Diese lassen sich meist durch eine Anpassung der folgenden Parameter minimieren: (6, 7, 8)

  • Anwendungsfrequenz (niedriger),
  • THC-Dosis (niedriger),
  • CBD-Dosis (höher)

Vordrucke

A ANTRAG AUF EINE THERAPIE MIT CANNABIS NACH § 31 ABS. 6 SGB V

Das Formular wird mit Ihrer Hilfe ausgefüllt und von Ihrem Patienten/Ihrer Patientin an die Krankenversicherung geschickt. Die Ausfüllhilfe auf den letzten zwei Seiten des Formulars ist nur für Sie bestimmt und entsprechend gekennzeichnet.

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B WIDERSPRUCH GEGEN DIE ABLEHNUNG DES ANTRAGS AUF EINE THERAPIE MIT CANNABIS

Sollte die Krankenversicherung den Antrag zur Kostenübernahme ablehnen, kann der Patient/die Patientin Widerspruch einlegen. Die zwei Widerspruchsformulare beziehen sich jeweils auf eine häufiger auftretende Argumentation der Krankenkassen in ihren ablehnenden Bescheiden. Wenn Sie den Widerspruch freier formulieren möchten, nutzen Sie gerne die Textbausteine als Microsoft Word© Datei.

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C BESCHEINIGUNG FÜR DAS MITFÜHREN VON BETÄUBUNGSMITTELN IM RAHMEN EINER ÄRZTLICHEN BEHANDLUNG

Für Reisen mit medizinischem Cannabis (bzw. allgemein mit Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung) ist eine Mitführbescheinigung notwendig, die unter ärztlicher Mitwirkung ausgefüllt werden muss. Wir stellen Ihnen den Vordruck in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung.

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D PATIENTENKASUISTIK – AUFZEICHNUNG

Der Vordruck zur Patientenkasuistik dient Ihrer interne Dokumentation des Therapieverlaufs mit medizinischem Cannabis und sind insbesondere dann von Nutzen, wenn Sie die Therapieverläufe von mehreren Patientinnen und Patienten vergleichend analysieren möchten. Die erste Seite dient als Deckblatt je Patient/Patientin, das zu Therapie- bzw. Aufzeichnungsbeginn ausgefüllt wird. Die zweite Seite wird beliebig oft vervielfacht und enthält jeweils Felder für zwei Therapiesitzungen.

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E THERAPIETAGEBUCH FÜR PATIENTINNEN & PATIENTEN

Das Therapietagebuch kann Ihre Patientinnen & Patienten in der Selbstreflexion ihrer Therapie und der Kommunikation mit Ihnen als behandelndem Arzt/behandelnder Ärztin unterstützen – insbesondere bei der initialen Dosisfindung aber auch im späteren Therapieverlauf.

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Literatur

Die Kernaussage und Methodik der in diesem Bereich zitierten Literatur finden Sie im Fachbereich unter „Literatur“ zusammengefasst.

(1) § 12 Abs. 3 d Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA); Stand 18. August 2021 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2584/AM-RL-2021-05-20_iK-2021-08-18_AT-17-08-2021-B3.pdf

(2) § 2 Abs. 2 Chroniker-Richtlinie G-BA zur Umsetzung der Regelungen in § 62; Stand 6. März 2018 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1530/RL-Chroniker_2017-11-17.pdf 

(3) Horlemann J, Schürmann N. DGS-Praxisleitlinie Cannabis in der Schmerzmedizin. Version: 1.0 für Fachkreise. Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. 2018

(4) Busse JW, Vankrunkelsven P, Zeng L, et al. Medical cannabis or cannabinoids for chronic pain: a clinical practice guideline. BMJ. 2021;374:n2040. Published 2021 Sep 8. doi:10.1136/bmj.n2040

(5) Bhaskar A, Bell A, Boivin M, et al. Consensus recommendations on dosing and administration of medical cannabis to treat chronic pain: results of a modified Delphi process. J Cannabis Res. 2021;3(1):22. Published 2021 Jul 2. doi:10.1186/s42238-021-00073-1

(6)  Gabaglio M, Zamberletti E, Manenti C, Parolaro D, Rubino T. Long-Term Consequences of Adolescent Exposure to THC-Rich/CBD-Poor and CBD-Rich/THC-Poor Combinations: A Comparison with Pure THC Treatment in Female Rats. Int J Mol Sci. 2021;22(16):8899. Published 2021 Aug 18. doi:10.3390/ijms22168899

(7) Sorkhou M, Bedder RH, George TP. The Behavioral Sequelae of Cannabis Use in Healthy People: A Systematic Review. Front Psychiatry. 2021;12:630247. Published 2021 Feb 16. doi:10.3389/fpsyt.2021.630247

(8) Murray CH, Huang Z, Lee R, de Wit H. Adolescents are more sensitive than adults to acute behavioral and cognitive effects of THC. Neuropsychopharmacology. 2022;47(7):1331-1338. doi:10.1038/s41386-022-01281-w