Willkommen im Cannaflos Fachbereich für Patientinnen & Patienten. Hier finden Sie Informationsmaterialien für Ihren erfolgreichen Start in die Therapie mit ärztlich verordnetem medizinischem Cannabis.

Seit März 2017 haben Patientinnen und Patienten in Deutschland die Möglichkeit, Cannabisarzneimittel unter Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen verordnet zu bekommen. Seitdem nahm die Anwendung in der Praxis stets zu, mit einem Wachstum von ursprünglich 185.000 Verordnungen in 2018 auf rund 372.000 Verordnungen in 2021, wie aus der Statistik der gesetzlichen Krankenkassen hervorgeht. Trotz der wachsenden Akzeptanz sind Patientinnen und Patienten nach wie vor einigen Hürden ausgesetzt.

Daher bietet Cannaflos in diesem Fachbereich alle Informationen, welche Patient:innen zum erfolgreichen Start in die Cannabistherapie benötigen. Selbstverständlich ersetzen diese Informationen keine ärztliche Beratung.

Häufig gesucht:

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Informationen zur Kostenübernahme

INHALTSVERZEICHNIS

1. Geschichte der medizinischen Anwendung von Cannabis

Erst vor kurzem enthüllten Forscher:innen die ursprüngliche Heimat der Art Cannabis Sativa L. in China, indem sie den genetischen Fingerabdruck von 110 Proben Cannabis aus der ganzen Welt analysierten. Laut den Wissenschaftler:innen entwickelten sich schon vor etwa 12.000 Jahren aus dem wilden Cannabis zwei Unterarten: Der Hanf und das sogenannte Medikamenten-Typ Cannabis. Der größte Unterschied zwischen den beiden Unterarten liegt in den Inhaltsstoffen: Das Medikamenten-Typ Cannabis wurde zur medizinischen Nutzung so gezüchtet, dass es besonders große Mengen der aktiven Wirkstoffe aus Cannabis, der Phytocannabinoide, beinhaltet. Der Hanf wurde dahingegen hauptsächlich für seine Fasern als Rohstoff eingesetzt. Es gibt Belege, dass Menschen Cannabis schon seit 2.500 Jahren als Heilpflanze einsetzen.

Obwohl Cannabis seit so langer Zeit medizinisch genutzt wurde, hat der moderne Einsatz aufgrund der weltweiten Prohibition und Stigmatisierung Anfang des 20. Jahrhunderts eine eher kurze Geschichte. Erfreulicherweise hat in den letzten Jahren die Forschung weltweit stark zugenommen. Aufgrund sehr vielversprechender und ständig wachsender Evidenz findet Medizinalcannabis endlich wieder Verbreitung – auch in Deutschland.

Diese wachsende Akzeptanz ist nicht überraschend, denn Cannabis findet Einsatz in der Therapie eines breiten Spektrums an Indikationen und kann einen großen Teil zur Lebensqualität vieler Patient:innen beitragen. Eingesetzt wird es beispielsweise zur Behandlung von Schmerzen, Schlafstörungen oder zur Appetitsteigerung.
Dieser breiten Anwendung liegt das körpereigene Endocannabinoidsystem (ECS) zugrunde, welches als Teil des Nerven- und Immunsystems an der Regulation und Aufrechterhaltung des Gleichgewichts verschiedener Prozesse im Körper beteiligt ist. Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), die wichtigsten aktiven Wirkstoffe der Cannabispflanze, wirken an den Rezeptoren dieses Systems.

2. Bei welchen Krankheiten kann Medizinalcannabis helfen?

Am häufigsten findet medizinisches Cannabis Einsatz zur Therapie von Schmerzen. Vor allem bei Patientinnen und Patienten mit lang anhaltenden, sogenannten chronischen Schmerzen kann es Linderung bringen. Eine wichtige Funktion kann ebenso die Möglichkeit sein, die Dosen anderer Schmerzmedikamente, wie den stark suchterzeugenden Opioiden, durch eine Kombinationstherapie mit Cannabis zu senken.

Des Weiteren kann Cannabis Entzündungen hemmen, Krämpfe verbessern und den Appetit bei schwerkranken Patient:innen steigern und Übelkeit und Erbrechen verringern. Durch diese vielfältigen Wirkungen können Symptome vieler verschiedener Krankheiten verbessert und so die Lebensqualität der Patient:innen nachweislich verbessert werden.

Krankheiten bei denen Cannabis häufig eingesetzt wird

3. Welche medizinischen Voraussetzungen bestehen für eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln?

Generell ist die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht auf bestimmte Krankheiten beschränkt. Die Verordnung darf für jede Krankheit vorgenommen werden, bei der sich Arzt/Ärztin und Patient:in einen Behandlungserfolg versprechen.

Jeder niedergelassene Arzt bzw. Ärztin (ausgenommen Zahn- und Tierärzte) kann medizinisches Cannabis verordnen. Verordnungen von Cannabinoiden erfolgen auf einem Betäubungsmittel-Rezept.

Auch wenn die Verordnung von medizinischem Cannabis frei nach ärztlichem Ermessen erfolgen darf, ist Ihre Krankenkasse nicht in jedem Fall verpflichtet, die Kosten für die Behandlung zu tragen. Sollte eine Kostenübernahme für Sie ausgeschlossen sein, bleibt Ihnen die Option, die Arzneimittelkosten selber zu tragen.

4. Wie funktioniert die Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Ausführliche Informationen zur Kostenübernahme und zur Antragstellung erhalten Sie auf unserer separaten Seite zur Kostenübernahme:

Ausführliche Informationen zur Kostenübernahme

Nachfolgend haben wir Ihnen dennoch einen schnellen Überblick zusammengestellt:

4.1 FÜR GESETZLICH VERSICHERTE

Die Gesetzesänderung von März 2017 hat die Möglichkeit zur Kostenübernahme eröffnet und so für viele Patient:innen die Cannabinoid-Therapie erst möglich gemacht.

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse müssen gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten einen Antrag bei ihrer Krankenkasse einreichen. Einige Krankenkasse stellen ihren Versicherten entsprechende Formblätter bereit. Sie können auch gerne unser Formblatt nutzen. In unserem geschlossenen Fachbereich für medizinisches Fachpersonal stellen wir einen solchen Antrag inklusive Ausfüllhilfe für Ihren Arzt oder Ihre Ärztin bereit.

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Um eine Kostenübernahme sicherzustellen, muss die Beantragung vor der ersten Verschreibung erfolgen und auf die Genehmigung der Kostenübernahme bis zur ersten Verschreibung abgewartet werden.

Wichtigster Teil des Kostenübernahmeantrags ist die schriftliche Begründung des verordnenden Arztes/ Ärztin, die darlegt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Cannabinoid-Therapie erfüllt sind. Patient:innen sind deshalb auf die Unterstützung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin angewiesen.

4.2 FÜR PRIVAT VERSICHERTE

Grundsätzlich übernehmen auch die privaten Krankenkassen Kosten für medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Arzneimittel im Umfang des jeweiligen Tarifs.

Privatpatienten, die mit Medizinalcannabis therapiert werden sollen, sollten sich hinsichtlich einer Kostenübernahme vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse informieren.

5. Welche Arten von Cannabis-Arzneimitteln gibt es und wie werden diese angewandt?

Die wichtigsten Inhaltsstoffe in Cannabis-Arzneimitteln sind im Allgemeinen:

THC (Tetrahydrocannabinol)
→ Schmerzstillend, beruhigend, appetitanregend, berauschend (Wang et al. 2021, Köstenberger et al. 2021)

CBD (Cannabidiol)
→ Entzündungshemmend, schmerzstillend, beruhigend, neuroprotektiv, angstlösend, nicht-berauschend (Köstenberger et al. 2021, Mechoulam et al. 2007, Soares et al. 2017)

Terpene
→ sind für Geruch und Geschmack der Cannabisblüte verantwortlich, können bestimmte Wirkungen haben (z.B. kann ein zitroniger Geruch stimmungsaufhellend wirken)

Verschiedene verfügbare Arzneimittel unterscheiden sich in dem Anteil dieser Inhaltsstoffe und damit in ihrer allgemeinen Wirkung. Es wird im Allgemeinen unterschieden zwischen drei Typen:

THC-dominante Arzneimittel
→ werden vor allem zur Behandlung von Schmerzen oder z.B. zur Appetitsteigerung eingesetzt, können aufgrund der Wirkung des THC berauschtes Gefühl auslösen

THC:CDB ausgewogene Arzneimittel
→ Durch die Kombination des THC mit dem CBD werden die potentiellen Nebenwirkungen des THC abgeschwächt.

CBD-dominante Arzneimittel
→ werden zum Beispiel zur Entzündungshemmung oder Krampflösung bei Epilepsie eingesetzt, kein Rauschgefühl möglich, da kein THC vorhanden ist.

Grundsätzlich sind folgende Arzneimittel verfügbar, die sich bezüglich der vorhandenen Wirkstoffe unterscheiden:

Typen von Cannabis-Arzneimittel

Es stehen verschiedene Anwendungsformen zur Verfügung:

Inhalation mithilfe von Vaporisator

Medizinisch zugelassene Vaporisatoren:

  • MIGHTY MEDIC© (Handgerät)
  • VOLCANO DIGIT© (Tischgerät)

Wirkeintritt: Sekunden bis Minuten

Maximale Wirkung: nach ca. 15 Minuten

Wirkdauer: 2 bis 4 Stunden

Orale Aufnahme

Wirkeintritt: 30 bis 90 Minuten

Maximale Wirkung: nach 2 bis 3 Stunden

Wirkdauer: 4 bis 8 Stunden

Alternativen:

  • sublingual (unter der Zunge)
     +  schnellerer Wirkeintritt
     –  kürzere Wirkdauer
  • topisch (auf der Haut)
     +  lokale Wirkung und Minimierung der Nebenwirkungen
     –  geringere Gesamtwirkung
Dronabinol Nabilone

Orale Aufnahme

Wirkeintritt: 30 bis 90 Minuten

Maximale Wirkung: nach 2 bis 3 Stunden

Wirkdauer: 4 bis 8 Stunden

6. Was hat es mit den Bezeichnungen Indica und Sativa auf sich?

Die Einteilung von Cannabiskultivaren in Indica und Sativa geht davon aus, dass verschiedene Sorten nach ihrem genetischen Ursprung und den Inhaltsstoffen in sogenannte Indica-Sorten, deren Wirkung als eher beruhigend eingeschätzt wird, und Sativa-Sorten, deren Wirkung meist als anregend beschrieben wird, eingeteilt werden können. Tatsächlich aber kann die Einteilung in Indica und Sativa aufgrund des genetischen und chemischen Profils nicht klar begründet werden (Sawler et al. 2015, Watts et al. 2021).

Oft werden Indica- und Sativa-Einteilungen aufgrund von den äußeren Merkmalen der Pflanze getroffen. Indica-Pflanzen werden hierbei als klein und buschig mit breiter Blattfingerung und Sativa-Sorten als schlanke, hohe Pflanzen mit schmalen Blättern beschrieben. Auch, wenn man nach dieser Einteilung Cannabispflanzen kategorisieren kann, haben diese Merkmale keinen direkten Zusammenhang mit der Wirkung der Kultivare. Um die Wirkung einer Cannabissorte besser vorhersagen zu können, sollten daher hauptsächlich der THC- und CBD-Gehalt herangezogen werden.

Folgende Wirkungen der drei hauptsächlichen Chemotypen werden häufig von Patient:innen berichtet:

Wirkungen unterschiedlicher Wirkstoffverhältnisse in Cannabisblüten

7. Wie erfolgt die Dosierung?

Die Wirkung verschiedener Cannabis-Arzneimittel kann sich stark zwischen verschiedenen Patient:innen unterscheiden. Faktoren, die diese Unterschiede verursachen, sind beispielsweise

  • Alter
  • Geschlecht
  • Vorerfahrung mit Cannabinoiden

Die Dosis von Medizinalcannabis wird daher mithilfe des behandelnden Arztes oder der Ärztin patientenindividuell eingestellt.

Um Nebenwirkungen zu vermeiden, wird mit einer niedrigen Dosis begonnen, die über mehrere Wochen langsam bis zur gewünschten Wirkung erhöht wird. In dieser Phase werden Sie eng von Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin betreut. Um den Behandlungserfolg zu erhöhen, kann es sinnvoll sein, auftretende Wirkungen und Nebenwirkungen schriftlich zu dokumentieren.

Folgende Nebenwirkungen können zum Beispiel bei der Einnahme von THC auftreten:

  • Gefühl von Rausch
  • Schläfrigkeit
  • Trockener Mund oder trockene
  • Augen
  • Schwindel
  • Übelkeit
  • Appetitsteigerung

→ Sollten Sie Nebenwirkungen erleben, kann es helfen, die THC-Dosis zu verringern oder die CBD-Dosis zu erhöhen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin beraten, ob eine andere Anwendungsform oder ein anderes Cannabis-Arzneimittel für Sie besser geeignet sein könnte.

8. Darf ich während einer laufenden Therapie mit Medizinal-Cannabis Auto fahren?

Es besteht kein generelles Fahrverbot für Patient:innen, sofern diese Cannabis aus medizinischen Gründen und auf ärztliche Verordnung konsumieren und mit sich führen. Cannabis-Patient:innen dürfen jedoch nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Im Schadensfall können rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen für die Patient:innen entstehen. Nach dem Konsum von THC sollte mindestens 10 Stunden bis zum Fahrtantritt gewartet werden.

Als Berechtigungsnachweis gegenüber Ordnungsbehörden gilt das aktuelle Betäubungsmittel-Rezept in Kombination mit einem Lichtbildausweis in jeweils gültigen Fassungen. Am Markt werden Patient:innenausweise angeboten, die als Indiz für den legalen Besitz und den Konsum aus medizinischen Gründen dienen sollen. Üblicherweise können Cannabis-Patient:innen diese kostenfrei über Apotheken unter ärztlicher Mitwirkung von Anbietern von Cannabis-Arzneimitteln beziehen. Diese Ausweise sind keine offiziellen Dokumente. 

9. Darf ich mit medizinischem Cannabis reisen?

Grundsätzlich ist es im Rahmen einer medizinischen Therapie möglich, Cannabis ins Ausland mitzunehmen. Die Menge muss für die Dauer der Reise angemessen sein. Allerdings gelten je nach Land unterschiedliche Vorschriften für die Einreise.

Für Länder im Schengenraum (alle EU Mitgliedsstaaten) muss eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt werden. Diese muss vom behandelnden Arzt/von der behandelnden Ärztin ausgefüllt und zusätzlich amtlich beglaubigt werden. Die Gültigkeit ist auf 30 Tage nach Ausstellung beschränkt.

Im übrigen Ausland ist zwingend zu empfehlen, sich über die Regelungen des betreffenden Landes gesondert zu informieren. Eine (mehrsprachige) Mitführbescheinigung ist jedoch generell erforderlich. Nutzen Sie gerne die von uns bereitgestellten Formulare:

Zu den Vordrucken & Formularen für Patientinnen & Patienten

Grundsätzlich dürfen Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden (vgl. § a Abs. 1 Nr. 4b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)). Damit ist ausgeschlossen, dritte Personen (wie beispielsweise Angehörige, andere Mitreisende oder Nachreisende) mit der Mitnahme von Betäubungsmitteln zu beauftragen.

Weiterführende Informationen stellt das BfArM unter https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit_Betauebungsmitteln/_node.html bereit.

10. Weiterführende Informationen

Im deutschsprachigen Raum gibt es eine Vielzahl an Patient:innen-Verbänden, die sie in diversen Fragestellungen rund um die Therapie mit medizinischem Cannabis unabhängig beraten können. Wir haben Ihnen eine Auswahl zusammengestellt:

zu den Patient:innen-Verbänden

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz: BfArM) stellt ebenfalls Informationen für Patientinnen & Patienten bereit:

zum BfArM

QUELLEN

Köstenberger M, Nahler G, Jones TM, Neuwersch S, Likar R. The Role of Cannabis, Cannabidiol and Other Cannabinoids in Chronic Pain. The Perspective of Physicians [published online ahead of print, 2021 Aug 31]. J Neuroimmune Pharmacol. 2021;10.1007/s11481-021-10010-x.

Mechoulam R, Peters M, Murillo-Rodriguez E, Hanus LO. Cannabidiol—Recent advances.Chem. Biodivers.2007,4,1678–1692.

Sawler J, Stout JM, Gardner KM, et al. The Genetic Structure of Marijuana and Hemp. PLoS One. 2015; 10(8):e0133292. Published 2015 Aug 26. doi:10.1371/journal.pone.0133292

Soares VP, Campos AC. Evidences for the anti-panic actions of cannabidiol. Curr. Neuropharmacol.2017,15, 291–299

Wang L, Hong PJ, May C, et al. Medical cannabis or cannabinoids for chronic non-cancer and cancer related pain: a systematic review and meta-analysis of randomized clinical trials. BMJ. 2021;374:n1034. Published 2021 Sep 8. doi:10.1136/bmj.n1034

Watts S, McElroy M, Migicovsky Z, Maassen H, van Velzen R, Myles S. Cannabis labelling is associated with genetic variation in terpene synthase genes. Nat Plants. 2021; 7(10):1330-1334. doi:10.1038/s41477-021-01003-y

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